Registrieren Sie Ihr E-Auto oder Ihre öffentlichen Ladepunkte bei den Teckwerken
und profitieren Sie von der neuen THG-Prämie
Dem THG-Quotenhandel stehen 2 Parteien gegenüber.
Auf der einen Seite sind Unternehmen welche Kraftstoffe in Umlauf bringen. Diesen Unternehmen wird pro Jahr eine Minderungsqoute – für das durch die verkauften Kraftstoffe entstehende CO2 – durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Dabei steht es offen wie die Minderung erreicht werden kann. Beispielsweise durch den Einsatz von Biokraftsoffen, grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Können die Unternehmen die Minderungsmengen nicht einhalten, wird für jedes Gramm CO2 eine Strafgebühr fällig.
Auf der anderen Seite stehen umweltfreundliche Elektroauto-Fahrer, welche im Straßenverkehr weniger bis gar kein CO2 emittieren. Zur Berechnung des eingesparten CO2 setzt das Umweltbundesamt pauschal einen Wert von 862 kg CO2-Äquivalent je Elektrofahrzeug an. Zudem können Betreiber von öffentlichen Ladestationen ihre abgesetzten Strommengen auch registrieren und kompensieren lassen.
Der THG-Quotenhandel bringt letztlich diese beiden Partner zusammen. Gelingt es den Mineralölkonzernen nicht ihre Minderungsmengen selbst zu erreichen, können diese die CO2 –Einsparungen der Elektroautofahrer oder Ladestationsbetreiber erwerben. Es entsteht also eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Die Mineralölkonzerne entgehen den etwas höheren Strafgebühren und die Besitzer von Elektrofahrzeugen oder Betreiber von Ladestationen erhalten eine Prämie.
Es kann zwischen 4 Prämienmodellen ausgewählt werden:
Private Halter eines E-Fahrzeuges müssen aktuellen Medienberichten zufolge die Einnahmen durch den Quotenhandel nicht versteuern.
Wenn Sie die THG-Prämie als Selbstständiger oder als Unternehmen beziehen, müssen Sie diese als Betriebseinnahmen vollständig versteuern.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen und zur Verifizierung der Angaben bitte an einen Steuerberater.
Es können nur rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge registriert werden. Dazu zählen hauptsächlich Elektroautos. Es können aber auch elektrische Motorräder und E-Roller registriert werden. Voraussetzung ist der Fahrzeugschein Teil 1. Ausgeschlossen sind Brennstoffzellen- und Hybridfahrzeuge.
Sie müssen selbst der Halter laut Fahrzeugschein sein, oder unter Vollmacht des Halters den Antrag zur Zertifizierung der THG Quoten stellen.
Sie benötigen lediglich ein Foto / Scan Ihres Fahrzeugscheines, sowie wenige Minuten um sich über das Anmeldeformular zu registrieren.
Für jedes Elektrofahrzeug kann der Antrag jedes Kalenderjahr nur einmal gestellt werden. Sollte der Vorbesitzer des Elektroautos schon die Prämie beantragt haben, ist eine neue Beantragung erst im nächsten Kalenderjahr möglich.