Strom & Gas

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Wählen Sie den entsprechenden Tarifrechner

Fragen und Antworten zum Wechsel

Vor dem Wechsel

Wie funktioniert der Wechsel

So wechseln Sie einfach und sicher:

  1. Mit Hilfe des Tarifrechners erfahren Sie Ihren Tarif für Ihre Region. Sie können dabei wählen, ob Sie bequem online wechseln oder den Auftrag zur Stromlieferung ausdrucken und an die auf dem Antrag genannte Adresse absenden.
  2. Die Bürgerwerke übernehmen alles weitere für Sie. Wir kümmern uns von der Kündigung Ihres bestehenden Vertrages bis hin zur Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber um alle weiteren Schritte.
  3. Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung inklusive Informationen zum Lieferbeginn und zur Abschlagshöhe
Ist die Versorgungssicherheit bei einem Wechsel zu Bürgerstrom gewährleistet?

Ja, an der Zuverlässigkeit Ihrer Stromversorgung ändert sich nichts. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich, sodass Ihre Versorgung genauso sicher ist wie zuvor. Darüber hinaus ist gesetzlich garantiert, dass der örtliche Grundversorger Sie weiterhin mit Strom beliefert, sobald kein anderer Lieferant Ihren Zähler versorgt. Somit ist auch während des Wechselprozesses jederzeit garantiert, dass Sie mit Strom versorgt sind.

Wo finde ich die benötigten Daten wie Stromzählernummer und Vorjahresverbrauch?

Alle benötigten Informationen finden Sie auf der letzten Jahresendabrechnung Ihres Stromversorgers.

Muss ich beim Wechsel meinen Stromzähler ablesen?

Nein, die Zählerablesung erfolgt wie gewohnt durch den örtlichen Netzbetreiber. Für den Wechsel brauchen Sie lediglich die Stromzählernummer.

Ist der Wechsel zu den Bürgerwerken mit großem Aufwand verbunden?

Nein, der Wechsel ist ganz einfach und lediglich mit einem Aufwand von 5-10 Minuten verbunden. Hier können Sie Ihren Tarif für Ihre Region berechnen lassen. Geben Sie einfach Ihren (geschätzten) Jahresverbrauch und Ihre Postleitzahl ein. Anschließend können Sie Ihren Tarif auswählen und bequem online wechseln. Alternativ können Sie Ihr Vertragsformular auch ausdrucken und uns zusenden. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

Ich bin noch an meinen bisherigen Versorger gebunden. Kann ich trotzdem jetzt schon den Auftrag für den Wechsel zu den Bürgerwerken erteilen?

Ja, wenn Ihr Vertrag bei dem bisherigen Versorger innerhalb der nächsten 12 Monate ausläuft, dann können Sie schon heute den Wechselauftrag erteilen. Dafür können Sie einfach unseren Tarifrechner nutzen. Sie werden dann ab dem nächstmöglichen Termin mit Bürgerstrom beliefert und erhalten eine Mitteilung über das genaue Datum.

Ist der Wechsel zu den Bürgerwerken mit Kosten verbunden?

Nein, der Wechsel ist kostenlos.

Muss ich bei meinem Altversorger kündigen?

Nein. Wenn Sie zu den Bürgerwerken wechseln, übernehmen wir alles Weitere für Sie. Dazu gehört auch die Kündigung bei Ihrem Altversorger.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Gibt es dabei etwas Besonderes zu beachten?

In der Regel können Sie als Mieter Ihren Stromversorger frei wählen. Für den Fall, dass die Stromkosten in Ihrer Miete enthalten sind, können Sie Ihren Vermieter auf das Angebot der Bürgerwerke aufmerksam machen.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Solaranlage habe?

Als Betreiber einer Solaranlage können Sie auch ohne Probleme von den Bürgerwerken versorgt werden. Das gilt auch, wenn Sie die Anlage im Eigenverbrauch mit einem Zweirichtungszähler betreiben. Die Tarife unterscheiden sich hierbei nicht.

Ich habe eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung, wo finde ich die Preise?

Wenn Sie einen separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung haben, können Sie den Wärmestromtarif in unserem Tarifrechner berechnen.

Ich habe einen Zweitarifzähler, aber keine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung. Kann ich trotzdem von den Bürgerwerken beliefert werden?

Gerne prüfen wir, ob wir Sie mit einem Tarif für einen Eintarifzähler beliefern können. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihrer letzten Stromabrechnung. Diese können Sie uns per Post oder per E-Mail zukommen lassen. Wir melden uns anschließend bei Ihnen.

Muss ich eine Vorauszahlung leisten?

Nein, bei den Bürgerwerken zahlen Sie monatliche Abschläge entsprechend Ihres angegebenen Verbrauchs. Vorauszahlungen, lange Laufzeiten, Tricks mit Boni und Prämien gibt es bei uns nicht.

Nach dem wechsel

Wer kümmert sich um meinen Stromzähler? Wer liest den Stromzähler ab?

Um Ihren Stromzähler kümmert sich weiterhin Ihr Messstellenbetreiber vor Ort. Das ist meistens Ihr örtlicher Netzbetreiber. Der Betreiber übernimmt in der Regel sowohl die Wartung als auch das Ablesen des Zählers. In machen Fällen kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, den Zählerstand selbst abzulesen und an den Altversorger oder den Netzbetreiber zu übermitteln.

Wen kann ich bei technischen Störungen kontaktieren?

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber vor Ort. Eine Übersicht der Stromnetzbetreiber finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Ansonsten können Sie sich auch gerne an unsere Kundenbetreuung wenden.

Wann erhalte ich von wem meine Stromrechnung?

Nach erfolgreichem Wechsel wird auf Basis des bisherigen Verbrauchs ein monatlicher Abschlag vereinbart. Einmal jährlich findet eine Zählerablesung durch den Messstellenbetreiber statt. Auf dieser Basis erstellen wir für Sie die Jahresendabrechnung, bei der die Abschläge verrechnet und mögliche Rückzahlungen oder Nachzahlungen ausgeglichen werden.

Ich ziehe um und möchte gerne weiterhin den Strom der Bürgerwerke beziehen. Was kann ich dafür tun?

Gute Nachrichten: Ihr Vertrag kann mit Ihnen umziehen! Bitte wenden Sie sich dafür direkt an unsere Kundenbetreuung. Sie erhalten dann alle nötigen Informationen, damit der Stromvertrag Ihnen zu Ihrem neuen Wohnsitz folgen kann.

Kann ich jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja. Sie haben eine monatliche Kündigungsfrist und sind deshalb nicht an lange Vertragslaufzeiten gebunden.

Wir würden uns allerdings sehr freuen, wenn Sie bei den Bürgerwerken bleiben und so die Energiewende weiterhin aktiv unterstützten. 

Kann ich einen abgeschlossenen Vertrag widerrufen?

Falls Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, diesen aber widerrufen möchten, können Sie dies innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss machen. Dazu können Sie das entsprechende Online-Formular ausfüllen oder sich das Widerrufsformular ausdrucken und uns per Post zusenden. 

Stromherkunft

Unser Ziel ist die regionale Erzeugung von grünem Strom und die Transparenz der Herkunft

Als Kunde der Teckwerke wissen Sie ganz genau, aus welchen Anlagen Ihr TÜV-geprüfter Ökostrom stammt. Erfahren Sie mehr über die engagierten Bürger der Energiegenossenschaften und die Anlagen, die für die Teckwerke-Kunden sauberen Strom produzieren. Der Strom- Mix besteht aus Sonne, Wind und Wasser.

Strom direkt aus Kirchheim

Wir liefern Strom direkt aus Kirchheim zu Ihnen nach Hause. Unsere Erzeugungsanlage „Photovoltaik Schloßgymnasium“ in Kirchheim unter Teck produziert täglich für Sie frischen grünen Sonnenstrom aus der Region

Zu jeder Zeit grüner Strom aus Deutschland

Sollte der Strom aus unserer Anlage nicht ausreichen, dann ergänzen wir den Bedarf über die Bürgerwerke und deren bürgereigenen Anlagen bzw. mit dem Wasserkraftwerk Töging. Und das zu jeder Tageszeit.

Wer sind unsere Bürgerwerke?

Die Bürgerwerke wurden im Jahr 2013 von den Teckwerken und 9 weiteren Energiegenossenschaften gegründet. Inzwischen fungieren die Bürgerwerke als Dachorganisation von über 100 lokalen Energiegemeinschaften deutschlandweit mit mehr als 15.000 engagierten Energiebürgern und über 400 dezentralen Kraftwerken in Bürgerhand.
Gemeinsam versorgen wir bundesweit Menschen mit erneuerbarem Bürgerstrom aus Solar-, Wind- und Wasserkraft. Wir verfolgen die Vision einer erneuerbaren, regionalen und unabhängigen Energiezukunft in Bürgerhand – denn Menschen haben Enkelkinder, Energiekonzerne nicht.

Strom im Verbund

Auch wenn Sie im weiteren Umkreis von Kirchheim u. Teck wohnen, ist über den Verbund Bürgerwerke gewährleistet, dass immer eine Bürgeranlage in Ihrer Nähe Strom erzeugt.

Stromkennzeichnung 100 % Ökostrom – Direkt vom Erzeuger