Solar-
Balkonmodule

Aufgrund einer sehr hohen Nachfrage, besteht aktuell Wartezeit. Gerne nehmen wir Ihre Bestellung auf unsere Warteliste und kontaktieren Sie, sobald ein Abholtermin feststeht. Bitte senden Sie Ihre Bestellungen und Anfragen an: balkonmodule@teckwerke.de

Telefonische Anfragen können nicht bearbeitet werden.

Wir bieten regelmäßig einen „offenen Beratungstermin“ im Energiezentrum an (siehe Info/Termine).
an dem die Komponenten der Balkonmodul-Sets erklärt und Ihre Fragen beantwortet werden. 

Unsere Preiskalkulation beinhaltet keine Lieferung, individuelle Beratung (telefonisch, schriftlich) oder Montage. Dies kann auf Wunsch zusätzlich gegen Kostenerstattung gebucht werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen

Warum gerade jetzt? Gab es das nicht schon immer?

Bis 2017 waren die Zertifizierung der Mini-Wechselrichter und die Möglichkeit der Installation durch einen Laien noch nicht in anerkannten Regeln der Technik verbindlich geregelt.

Ist diese Stromproduktion auch sicher?

Der Wechselrichter speist nur dann ein, wenn das Stromnetz normal funktioniert. Bei Stromausfall findet keine Einspeisung statt, von daher besteht also keine Stromschlaggefahr bei Netzausfall. Es besteht auch keine Gefahr der Überlastung von Leitungen, denn die Leistung ist nur halb so groß wie bei einem Wasserkocher.

Muss man das irgendwo anmelden?

Drei Dinge sollte man beachten:

  1. Die Marktstammdatenverordnung sieht vor, dass der Betreiber die Anlage 
der Bundesnetzagentur angeben muss.
  2. Die Netzanschlussverordnung verlangt eine Anmeldung beim Stromnetzbetreiber. Generell muss der Anschluss eines Balkonmoduls beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

    a. Dieser wird das Austauschen des Stromzählers beim Anmelden fordern (ca. 80 Euro). Bei Nutzung eines Ferraris-Zählers muss dieser gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre getauscht werden, alternativ muss ein digitaler Zähler saldierend messen.

    b. Der Netzbetreiber wird unter Umständen weitere Maßnahmen fordern, wie die Installation einer Wieland-Steckdose, Einrichtung durch einen Elektriker. Es ist auch schon vorgekommen, dass der Netzbetreiber versucht, den Betrieb zu untersagen. Aber: die Anwendung des Steckverbinders liegt außerhalb der Zuständigkeit des Netzbetreibers. Diese endet am Stromzähler. Wir unterstützen Sie daher gerne bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten.
  3. Aufgrund der teilweise irreführenden öffentlichen Diskussion in 2017: 
Mieter sollten Gebäudeeigentümer und Versicherer über die Installation informieren.
 Nach Bedarf, d.h. auf Nachfrage sollten Mieter auf die Einhaltung der aktuellen Stand der Technik und auf die eindeutige Rechtslage – siehe rechts“ Widerspruch zur Behauptungen einer „rechtliche Grauzone“ bei Balkonmodulen.
„Rechtliche Grauzone“ bei PV-Balkonmodulen?
  • Eine nachvollziehbare Antwort, warum ein technisch einwandfrei angeschlossenes Solarmodul von rd. 300 Watt Leistung, das als Balkonkraftwerk in einen bestehenden Stromkreis einer Wohnung einspeist, ein juristisches Problem darstellen sollte,
 ist nicht bekannt.
  • Stellen Sie sich vor, Ihr Gas-Versorger oder Ihr Fernwärme-Lieferant hat was gegen Ihre Installation einer Solarthermische Anlage: Absurd – ja absurd. Das Recht des Bürgers auf eigenständige Erzeugung von Energie und dem Betrieb der dafür vorhandenen Anlagen, wohlgemerkt nicht nur der Solarenergie. Es beruht letztlich auf den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes und wird als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden. Der freie Bürger darf in eigener Entscheidung alle Handlungen durchführen, sofern sie nicht die Rechte anderer verletzen, so die positive Vermutung der Verfassung. Der Bürger lebt in unserem Beispiel seine demokratischen Freiheiten und Rechte bei der Beheizung und Energieversorgung seines Hauses aus, auch wenn er vielleicht nicht immer an die Grundrechte denkt.
Wesentliche technische Regeln sind:
  • Die DIN VDE 0100-551 vom 01.05.2018 gibt im Hinblick auf den Anschluss am normalen Haushaltsstromkreis Rechtssicherheit.
  • Die Wechselrichter sollten die VDE-Norm VDE-AR-N 4105 vom 07.2017 erfüllen, also über einen Netz-Anlagen-Schutz (NA-Schutz) verfügen. Die von uns vertriebenen Wechselrichter erfüllen diese Anforderungen. Eine Liste über geprüfte Wechselrichter finden Sie auf der Seite www.pvplug.de/technik.
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Für weitere Details…

…zur Zulassung und Technik empfehlen wir den Internet-Auftritt unserer Partner-Energiegenossenschaft und Experten der Heidelberger Energiegenossenschaft zum Thema Balkonmodul-Zulassung.

Beispiele